Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegenden Antrag bringen wir mit dem Ziel der Beschließung im Kreistag zur Beratung in den Fachausschuss ein.
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Wolfenbüttel wirkt sowohl in seiner Vergabepraxis als auch im Beschaffungswesen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darauf hin,
1.) dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) keine Verwendung finden. 2.) dass nur noch Produkte berücksichtigt werden, die unter ökologischen, sozialen und/oder Menschenrechtskriterien unbedenklich sind.
Begründung:
Der Landkreis Wolfenbüttel bekennt sich zum Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und sieht sich in der Verantwortung, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wie im öffentlichen Beschaffungswesen seiner Vorbildfunktion gerecht werden, geht es um arbeitsmarkt- und sozialpolitische Zielsetzungen. Für den Umweltschutz, den Klimaschutz wie auch für die Eine-Welt-Gerechtigkeit gilt das Gleiche.
Zwar gilt grundsätzlich die Maxime der "günstigsten Beschaffung" - und dies wird oft so verstanden, dass die jeweilige Anschaffung auch die "preisgünstigste" sein muss. Doch geben EU-Vergaberichtlinien unter anderem vor, dass es öffentlichen Auftraggebern möglich sein muss, bei der Auftragsvergabe ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Artikel 26 der Richtlinie 2004/18/EG enthält ausdrückliche Regelungen zur Einhaltung zusätzlicher Bedingungen bei der Ausführung des Auftrages: "Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben, [...]. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen."
Dem folgend achten die Landkreisverwaltung bzw. die Verwaltungen seiner Einrichtungen darauf, dass
Zu 1.) bei Ausschreibungen nur noch Produkte und -Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind oder deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der Kinderarbeit einsetzen.
Denn mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt im Rahmen der Bundestreue auch für die Deutschen Kommunen. Der Landkeis Wolfenbüttel kann durch ein eindeutiges Signal der Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für andere private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Großabnehmer. Damit kann er einen Anreiz für Produzenten und Händler schaffen sich ernsthaft mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen. Die zuletzt genannte Einschränkung ist erforderlich, da die Firmen eine tatsächliche Garantie für alle Zulieferbetriebe aufgrund der schwierigen Kontrollsituation oft noch nicht geben können.
Zu 2.) sämtliche Produkte ein anerkanntes unabhängiges Zertifikat tragen, wie z.B. das transFAIR-Logo (produktübergreifend), das FLP-Label (für Blumen), das XertifiX-Siegel (für Naturbausteine) oder das Rugmark-Warenzeichen (für Teppiche).
Gerade Kommunen verfügen als Großverbraucher über viele Möglichkeiten, den Handel mit Produkten zu unterstützen, die die sozialen und/oder ökologischen Umstände verbessern. Dem trägt der Landkreis Wolfenbüttel mit dieser Selbstverpflichtung Rechnung.